Psychotherapie .

Nutzen?

Psychotherapie ist ein im Psychotherapiegesetz festgeschriebenes, wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren, dessen Ausübung Personen vorbehalten ist, die eine – den Anforderungen des zuständigen Ministeriums  –  vorgeschriebene Ausbildung absolviert haben.

Die Psychotherapeutische Behandlung unterscheidet sich wesentlich von der Arbeit von Psycholog*innen und Psychiater*innen. Info dazu unter psyonline.

Psychotherapeutische Behandlung als Heilverfahren von Leidenszuständen, Symptomen und Krankheiten arbeitet mit „Gesamtkonzept Mensch“. Ist also eine bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidens-zuständen mit wissenschaftlich psychotherapeutischen Methoden, die Körper und „Seele“ mit einbezieht.

In Österreich sind aktuell 23 psychotherapeutische Methoden anerkannt, die im groben Überblick in 4 Richtungen darstellbar sind:

  • tiefenpsychologisch-psychodynamisch
  • humanistisch
  • systemisch
  • verhaltenstherapeutisch

Psychotherapeut*innen sind bereits mit dem Grad der Ausbildung „in Ausbildung unter Supervision“ berechtigt, psychotherapeutisch zu arbeiten. Abgeschlossen ist die Ausbildung allerdings dann, sobald Psychotherapeut* innen in der offiziellen Liste des aktuell zuständigen Ministeriums eingetragen ist.

Auszug aus dem Psychotherapiegesetz, siehe auch ÖBVP

Berufsumschreibung lt. Psychotherapiegesetz:  § 1.

(1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidens-zuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

(2) Die selbständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der eigenverantwortlichen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.

Da die psychotherapeutische Behandlung ist in Österreich gesetzlich geregelt ist und als Krankheitsbehandlung anerkannt und deckt somit einen Teil der medizinischen Versorgung ab. Die Förderung und der Erhaltung der körperlichen, psychischen und sozialen Gesundheit ist Ziel der psychotherapeutischen Behandlung.

Ich bin seit 13.03.2012 mit der Eintragungsnummer 7947 als Psychotherapeutin in der Fachrichtung  „s y s t e m i s c h e  F a m i l i e n t h e r a p i e“  in der Liste des Bundesministeriums eingetragen.